Eine vorherige Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich.
Außerhalb dieser Kanzleizeiten stehe ich natürlich auch für individuelle Termine gerne zu Ihrer Verfügung.
Da ich als Einzelanwalt agiere, kann es vorkommen, dass ich aufgrund eines Gerichts- oder Besprechungstermins an der Entgegennahme eines Telefonats gehindert bin. Bitte hinterlassen Sie diesfalls eine Nachricht und geben Ihre Kontaktdaten bekannt. Ein Rückruf erfolgt jedenfalls noch am selben Tag.